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 HAUSORDNUNG 

 des Jugend- & Kulturzentrum Alte Brauerei Annaberg e.V. 

 Unser Selbstbild 

Der Verein Jugend- & Kulturzentrum Alte Brauerei Annaberg e.V. betreibt das Soziokulturelle Zentrum Alte Brauerei. Es ist ein Ort der Begegnung, der auf Basis eines demokratischen Miteinanders sowie eines respektvollen, gewaltfreien und diskriminierungsfreien Umgangs gestaltet wird. Wir sind parteiunabhängig.

 

Durch unsere Aktionen und Veranstaltungen wollen wir Dialog fördern, Bildung ermöglichen und Menschen helfen, sich als Gestalter*innen ihrer eigenen Zukunft und ihres Umfeldes zu begreifen. Damit stärken wir den Zusammenhalt, Toleranz, Optimismus und Solidarität. So bewahren wir den Kern unserer demokratischen und weltoffenen Kultur.


Wir wollen gemeinsam darauf achten, diesen Ort als Wohlfühlort, als Freiraum für alle, attraktiv zu gestalten und zu erhalten. Dazu gehört den Ort pfleglich zu behandeln, genutzte Bereiche sauber zu hinterlassen, sich an den gesetzlichen Rahmen zu halten und aufeinander Acht zu geben.


Alle Mitarbeiter*innen – ehrenamtliche wie hauptamtliche – tragen dieses Leitbild mit und leben es durch ihr Engagement für das Soziokulturelle Zentrum Alte Brauerei.

 Unsere Umgangsregeln 

 Unsere Hausordnung 

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände des Soziokulturellen Zentrums Alte Brauerei, einschließlich der Wege- und Freiflächen.


2. Diese Hausordnung gilt zu allen öffentlichen wie privaten Veranstaltungen und Angeboten.


3. Für Veranstaltungen außer Haus ist unser Selbstbild die Grundlage.


4. Mit Betreten des Geltungsbereiches, der aktiven Teilnahme an Veranstaltungen und Angeboten sowie dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Besucher*innen diese Hausordnung als verbindlich an.


5. Im gesamten Geltungsbereich gilt das Jugendschutzgesetz.


6. Diese Hausordnung gilt außerdem bei Veranstaltungen, die durch Dritte in den Räumen des Soziokulturellen Zentrums Alte Brauerei veranstaltet werden.

 


§ 2 Hausrecht
1. Dem Verein Jugend- & Kulturzentrum Alte Brauerei Annaberg e.V. als Betreiber steht das alleinige Hausrecht zu. Während der Veranstaltungen wird das Hausrecht durch die vom Betreiber mit der Veranstaltungsleitung betrauten Person und durch hauptamtliche sowie ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung ausgeübt.

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2. Das Hausrecht im Sinne der Versammlungsstättenverordnung bleibt unberührt.

 


§ 3 Zutritt von Besucher*innen zu Veranstaltungen
1. Der Zugang zu eintrittspflichtigen Veranstaltungen in den jeweiligen Veranstaltungsräumen (Hinterhaus, Café und Saal) wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Die Eintrittskarte muss während des Besuchs der Veranstaltung mit sich geführt und auf Verlangen des Personals, der Veranstalter*innen oder des Betreibers vorgezeigt und gegebenenfalls zur Überprüfung ausgehändigt werden. Besucher*innen, die ohne gültige Eintrittskarte in den Veranstaltungsräumen angetroffen werden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen der Veranstaltungsräume (Hinterhaus, Café und Saal), sofern nicht die Veranstalter*innen mit einer für die jeweilige Veranstaltung geltenden Kennzeichnung (z. B. Stempel) den Wiedereintritt vorgesehen haben.


2. Am Einlass sind unsere Helfer*innen oder ein beauftragter Ordnungsdienst berechtigt, Besucher*innen sowie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen. Sie können die Vorlage von Ausweispapieren verlangen, vor allem um festzustellen, ob die jeweilige Person unter das Jugendschutzgesetz fällt.


3. Bei Verweigerung der Kontrolle von Behältnissen behalten wir uns den Ausschluss von der Veranstaltung vor.

 


§ 4 Verweigerung des Zutritts und Ausschluss
1. Wir behalten uns vor, Besucher*innen,


• die unter übermäßigem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,


• die gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind,


• bei denen ein örtliches Hausverbot vorliegt,


• die die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören,


• die Symboliken, die extremistisch, rassistisch, diskriminierend und gewaltverherrlichend sind, bei sich tragen,


• die bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind,


nicht zu den Veranstaltungen zuzulassen bzw. von diesen auszuschließen.


2. Besucher*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung (z. B. wegen Überfüllung) dem Zutritt entgegenstehen.

 


§ 5 Verhalten
1. Alle auf dem Gelände Anwesenden haben sich im Sinne unseres definierten Selbstbilds und der ausgewiesenen Umgangsregeln zu verhalten. Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung, der Ordnungsbehörden (Polizei, Feuerwehr), des gegebenenfalls anwesenden Ordnungsdienstes sowie den anwesenden Helfer*innen ist Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird von der Veranstaltungsleitung, vom Ordnungsdienst oder von der Polizei aus dem Veranstaltungsraum verwiesen.


2. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies dem Betreiber in Form der Veranstaltungs-leitung und dem gegebenenfalls eingesetzten Ordnungsdienst unverzüglich mitzuteilen.


3. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Anlagen sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle räumlichen Übergänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

 


§ 6 Verbotene Verhaltensweisen
1. Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Dies gilt ebenso für das Verdampfen/Vapen mit E-Zigaretten/Vaporizern. Auf dem Außengelände ist das Rauchen gestattet.


2. Es ist außerdem nicht gestattet
• in störender Weise in den Ablauf von Veranstaltungen einzugreifen,


• eine Veranstaltung durch den Betrieb von Mobiltelefonen zu stören,


• ohne Einwilligung des Betreibers Flugblätter oder Werbematerial zu verteilen oder Waren zum Kauf anzubieten,


• strafbare oder ordnungswidrige Handlungen zu begehen,


• mit extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten seine Meinung kundzugeben,


• Absperrungen zu übersteigen oder für Besucher*innen nicht zugelassene Bereiche zu betreten,


• verbotene Gegenstände zu verwenden oder mit Gegenständen zu werfen,


• außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder


• die Veranstaltungsräume in anderer Weise zu verunreinigen, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen,


• bauliche Anlagen oder die Einrichtung der Veranstaltungsräume zu beschädigen oder zu verunreinigen.


3. Das Mitbringen und Gebrauchen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie professionellen Foto- und Filmkameras ist nicht gestattet. Der Betreiber kann Besucher*innen mit verbotenerweise mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. auf deren Haftung und Risiko derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen.


4. Werden widerrechtlich erstellte Ton-, Bild-, Video-Aufnahmen verbreitet, behält sich der Betreiber vor rechtliche Schritte einzuleiten.

 


§ 7 Durchsetzung der Hausordnung
1. Verstößt eine Person schwerwiegend oder nach mehrfach auffälligem Verhalten gegen die Vorschriften der Hausordnung, so wird diese Person von der Veranstaltung ausgeschlossen und gegen sie ein Hausverbot verhängt. Außerdem können die Veranstalter*innen relevante Daten zur Person erheben und an die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden weitergeben. Den Anweisungen des gegebenenfalls anwesenden Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.


2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn eine Person auf dem Gelände des Soziokulturellen Zentrums Alte Brauerei Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Betreiber berechtigt, diese Person von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls Strafantrag zu stellen.


3. Macht der Betreiber von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bei Veranstaltungen ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts ist ausgeschlossen.


4. Den Anweisungen des Betreibers, i. e. S. der Veranstaltungsleitung sowie hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfer*innen in Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung, ist Folge zu leisten.


5. Das Recht der Veranstalter*innen und des Betreibers, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

 


§ 8 Sonstiges
1. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilf*innen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.


2. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die bei von ihm nicht selbst organisierten Veranstaltungen entstehen und die trotz Erfüllung der ihm obliegenden Verkehrssicherungs- und sonstigen Pflichten entstanden sind.


3. Bei Foto-, Ton- und Videoaufzeichnungen durch den Betreiber zu Werbezwecken sowie Rundfunkaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Materials einverstanden.


4. Für Diebstähle und Beschädigungen an der Garderobe wird vonseiten des Betreibers keine Haftung übernommen.


5. Auf die Bestimmungen des Versammlungs- und Jugendrechts wird besonders verwiesen.

 


§ 9 Haftungsausschluss
Das Betreten unseres Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Jugend- & Kulturzentrum Alte Brauerei Annaberg e.V. nicht.

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03. November 2022

  • Wir diskriminieren niemanden.

  • Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um.

  • Wir helfen einander.

  • Wir greifen deeskalierend ein, wenn es Streit gibt.

  • Wir hinterlassen genutzte Bereiche sauber und ordentlich.

  • Wir halten uns an geltende Gesetze.

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